Die Erzdiözese als Schulerhalter
Nach der Auflösung aller katholischen Schulen in nationalsozialistischer Zeit trug das 1947 neu errichtete Amt für Unterricht und Erziehung Sorge für den Wiederaufbau des katholischen Schulwesens. Im selben Jahr übernahm das Schulamt selbst die erste Schule als Schulerhalter, die Volksschule am Judenplatz.
Das Modell der ersten rechtlichen Gestalt wurde Vorbild für alle anderen Schulen. 1962 wurde das neue Privatschulgesetz beschlossen, das die bis heute gültige, sichere Rechtsgrundlage für das katholische Privatschulwesen bildet.
Ein gemeinsames Dach für 23 Schulen
1971 wurden zudem die Kosten des Lehrpersonals vollständig durch den Staat übernommen und dies in einem Zusatzvertrag zum Konkordat verpflichtend festgelegt. Da jedoch die Zahl der ordenseigenen Lehrkräfte stark abnahm, fehlte deren Gehalt zur Finanzierung des Sachaufwandes durch den Schulerhalter. Die personelle und finanzielle Situation führte zu einer Reihe von Schulauflassungen, die besonders die weiblichen Orden betrafen. In einer Reihe von Fällen übernahmen die Diözesen die gefährdeten Bildungseinrichtungen und sicherten so ihren Fortbestand. Mit der Gründung der Schulstiftung im Jahre 2005 wurden die mittlerweile 23 Schulen und vier Kindergärten der Erzdiözese Wien unter dem Dach der „Privatschulen der Erzdiözese Wien“ zusammengefasst.